Zielsetzung
- Das Programm fördert die freiwillige Nachrüstung und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen, um Unfälle mit Radfahrenden und Fußgänger:innen deutlich zu reduzieren
- Die Förderung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und den Rad- sowie Fußverkehr als ernsthafte Alternative zum motorisierten Individualverkehr stärken
Geförderte Fahrzeuge & Technik
- Gefördert werden Nutzfahrzeuge mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen einschl. Fahrer
- Ab dem 7. Juli 2024 sind Abbiegeassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen gemäß EU-Verordnung 2019/2144 vorgeschrieben; für solche Neuzulassungen entfällt die Förderbarkeit
Förderkonditionen
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für System- sowie Einbaukosten (bei Nachrüstung)
- es werden bis zu 80 % der Ausgaben gefördert, maximal 1 500 € pro Einzelmaßnahme. Pro Jahr sind bis zu 10 Einzelmaßnahmen pro antragstellender Person förderfähig
Zuwendungsberechtigte Personen
- Anspruchsberechtigt sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmende und Mietende von förderfähigen Fahrzeugen, die in Deutschland gewerblich, freiberuflich, gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich betrieben werden
Antragstellung
- Anträge müssen elektronisch über das eService-Portal des BALM eingereicht werden – inklusive aller notwendigen Formulare wie Antrags- und Kontrollformulare (2025 neu: Kontrollformular mit Vollmacht bei Bevollmächtigung) Antragsportal des BMDV
- Ein eigenständiger Rechtsanspruch besteht nicht; Entscheidungen erfolgen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel