Rainer Koch Kommunikation GmbH
Telekommunikationsberatung und Telematik für Unternehmen

Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“
(früher bekannt als De-minimis)


Aktuelle Lage & Hintergrund


  • Der Programmname „De minimis“ wurde offiziell durch „Umweltschutz und Sicherheit“ ersetzt, gilt seit 2024 in dieser Version (deminimis.info, BMDV).
  • Dieses Förderprogramm ist unbefristet angelegt und zielt darauf ab, sowohl die Umweltwirkungen des Straßengüterverkehrs zu mindern (z. B. Emissionsreduktion) als auch die Sicherheit im Güterkraftverkehr zu erhöhen (BMDV).



Fördermaßnahmen umfassen unter anderem:

  • Fahrzeugspezifische Ausstattungen (z. B. Fahrerassistenzsysteme, Partikelminderungssysteme, sichere Parkplätze)
  • Effizienzmaßnahmen (z. B. Telematiksysteme, Tachographen Software)
  • Beratungsleistungen zu Umwelt- und Sicherheitsfragen (BMDV, antrag-gbbmvi.bund.de).
  • Nicht förderfähig sind verpflichtende gesetzliche Komponenten oder serienmäßige Fahrzeugausstattungen (BMDV).



Förderungshöhe & Antragstellung

  • Förderung erfolgt bis zu 80 % der Ausgaben für förderfähige Maßnahmen (BMDV).
  • Der maximale Zuschuss pro Unternehmen beträgt 33.000 € pro Jahr, berechnet anhand eines Pauschalbetrags pro zugelassenem schweren Nutzfahrzeug (aktuell 2 000 € je Fahrzeug) (BMDV).
  • Anträge sind ausschließlich elektronisch über das BALM Portal einzureichen; das Programm wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) durchgeführt (BMDV, antrag-gbbmvi.bund.de).
  • Fördervoraussetzung: Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung und Bewilligung beginnen 


Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 beginnt am 4. August 2025 um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich am 1. September 2025. Es gilt das Windhundprinzip, das heißt, die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind. 


 

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