Welche Förderprogramme gibt es in Deutschland und Österreich ?
Deutschland
Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen.
Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) eine
konkrete Förderung beziehen.