Telekommunikationsberatung und Telematik für Unternehmen

Welche Förderprogramme gibt es in Deutschland und Österreich ?

Deutschland

Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen.

Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ (AAS) eine 

konkrete Förderung beziehen. 


Österreich 

Unternehmen / Haltern von KFZ der Klassen N2 und N3 wird vom BMK eine Förderung für die Kosten von Anschaffung und Einbau von Rechts-Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen und Neufahrzeugen in Höhe von bis zu EUR 900,00 pro neu installiertem System angeboten.

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